Finanzanlagenvermittlung und -beratung
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von bzw. die Beratung von Finanzanlagen. Nach Umsetzung des Kleinanlegerschutzgesetzes fallen partiarische Darlehen (siehe Partiarisches Darlehen) und Nachrangdarlehen auch unter den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes, so dass die Vermittlung dieser Produkte oder Beratung hierzu ebenfalls unter die Erlaubnispflicht fällt. Zudem besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung und Registrierung. Darüber hinaus müssen Sie eine Reihe von Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten beachten. So ist der Anleger unter anderem über Vergütungen und Zuwendungen, die Risiken der Finanzanlagen, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte zu informieren. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte hierbei auf Formulare zurückgegriffen werden.
Wir stellen für Sie ein verständliches und praktikables Formularwesen zusammen, mit welchen Sie Ihren Pflichten nachkommen können. Sollten Sie bereits über Vertragswerke verfügen, prüfen wir gerne, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und schlagen Ihnen erforderliche oder auch nützliche Änderungen bzw. Ergänzungen vor.