Privates und öffentliches Baurecht
Aus dem Immobilienrecht ergibt sich oft ein Zusammenhang zu Fragen im privaten sowie öffentlichen Baurecht. Wir begleiten den Bauherrn sowie den Architekten mit Beginn der Genehmigungsplanung und beantworten alle aufkommenden Fragen. Darüber hinaus übernehmen wir die bauausführende Beratung und gestalten die erforderlichen Verträge (z.B. Bau- und Architektenvertrag). Zudem sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn der Bauablauf gestört wird oder Vergütungsstreitigkeiten bestehen. Neben der Beweissicherung, z.B. durch das Führen von selbständigen Beweisverfahren, sind wir bestrebt, frühzeitig einvernehmliche Lösungen zu finden.