Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Bei einer Unternehmensnachfolge ist zunächst zu entscheiden, wer in der Führung des Unternehmens nachfolgt und wer in der Eigentümerstellung? Hierfür kommen Familienangehörige, Familienfremde oder Vertreter aus beiden Lagern in Frage. Jede der vorgenannten Konstellationen erfordert den Interessen der Beteiligten entsprechende vertragliche Vereinbarungen, sei es erbrechtlicher (Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Stiftung), gesellschaftsrechtlicher (Anpassung des Gesellschaftsvertrages/Satzung, Wechsel der Gesellschaftsform, Art der Übertragung, Einigung über den Unternehmenswert, Stimmrecht) oder arbeitsrechtlicher (vom Angestellten zum Chef) Art. 

Des Weiteren ist die zukünftige Rolle des übergebenden Inhabers / Gesellschafters im Unternehmen zu regeln. Will er sich ganz oder nur teilweise als Gesellschafter und Geschäftsführer bzw. Vorstand zurückziehen? Soll er als Beirat oder Aufsichtsratsvorsitzender dem Unternehmen weiter erhalten bleiben? Wie soll die Gegenleistung für die Übergabe des Unternehmens erfolgen?

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen und Ihren steuerlichen Beratern die aktuelle Situation und erarbeiten die für Sie geeigneten Alternativen. Sie entscheiden und wir setzen Ihre Vorstellungen durch Erarbeitung der hierzu notwendigen rechtlichen Strukturen um und Erstellen die erforderlichen Verträge. Wir führen die Verhandlungen mit Ihren Partnern und die Gespräche mit den von dem Unternehmensübergang betroffenen Mitarbeitern. Die Präsentation des Unternehmensübergangs bei wesentlichen Partnern des Unternehmens wird von uns begleitet. Wir stehen Ihnen als Ihre Berater über die Abwicklung der Unternehmensübergabe hinaus zur Seite und lösen für Sie eventuelle Probleme bei dem Vollzug der Unternehmensnachfolge.