Beratung deutscher Unternehmen in den USA
Die Gründung von Unternehmen bzw. Niederlassungen oder Produktionsstätten deutscher Unternehmen in den USA wird von den Anwälten gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern betreut. Dies reicht von der Auswahl der geeigneten Rechtform der Tochtergesellschaft in den USA bis hin zur Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter aus dem Mutterunternehmen in den USA. Die Kanzlei kooperiert hierzu in den USA mit renommierten Anwaltskanzleien, deren Schwerpunkt in der Beratung mittelständischer Unternehmen liegt.
Die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen mit US-Banken, US-Kunden und US-Kooperationspartnern stellt sich aufgrund der unterschiedlichen Verhandlungskultur sowie der Verschiedenheit der Rechtssysteme oft komplex und schwierig dar. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit diesen Strukturen stellen wir sicher, dass Sie sich um die wesentlichen unternehmerischen Themen Ihres US-Standorts kümmern können.
Die betriebs- und finanzwirtschaftliche Betreuung erfolgt auf Wunsch der Mandanten durch eine US-amerikanische Beratungsgesellschaft, die wiederum mit einer deutschen Corporate Finance Gesellschaft gesellschaftsrechtlich und personell verbunden ist. Durch die enge Zusammenarbeit mit den in den USA verwurzelten Kooperationspartnern werden die Vorgaben der Mandanten in der gleichen Sprache schnell und direkt transportiert.